Allgemeine Infos zum Energieausweis
Wann wird ein Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend?
Für Wohngebäude mit Baujahr ab 1965 ist ein Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorzulegen.
Für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2009 vorzulegen. Hier besteht eine Aushangpflicht bei einer NGF (Nettogrundfläche) > 1000 m².Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.
Welche Art von Energieausweise gibt es?
Unterschieden wird zwischen dem Energieverbrauchsausweis und dem Energiebedarfsausweis:
Beim Energieverbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten von Wasser, Strom und Heizenergie (Öl, Gas, etc.) der letzten drei Kalenderjahre erfasst und witterungsbereinigt. Das Ergebnis ist ein Verbrauchskennwert (Einheit: kWh/(m²*a)) der das Nutzerverhältnis wieder spiegelt. Dieser Ausweis ist kostengünstig und hat damit verbunden eine geringe Aussagekraft über das Gebäude.
Beim Energiebedarfsausweis werden die Bauphysik (Wand-, Fensterflächen, etc.) und die Anlagentechnik (Heizung, Beleuchtung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Kühlung, etc.) aufgenommen und in Verbindung mit normierten Nutzungsprofilen energetisch bewertet. Das Ergebnis ist ein Bedarfskennwert der nun mit anderen, gleichartigen Gebäuden verglichen werden kann. Dieser Ausweis ist aufwendig und mit Mehrkosten verbunden. Doch können mit Hilfe des Energiebedarfsausweises umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und der Energieverbrauch gezielt verringert werden.
Beide Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Energiebedarfsausweis ist notwendig bei Neubauten und für Wohngebäude mit bis zu 4 WE (Wohneinheiten) und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (1. WSchV).
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bis zum 01.10.2008 besteht für Wohngebäude mit mehr als 4 WE und wenn das Wohngebäude das Niveau der 1. WSchV (Wärmeschutzverordnung) erfüllt.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Eine Vielzahl von Berufsgruppen sind berechtigt einen Energieausweis auszustellen. Zu denen gehören unter anderen Architekten, Ingenieure aus dem Bereichen Bauphysik, Energieberater, Maschinenbau oder Elektrotechnik, Handwerksmeister, Gebäudetechniker. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Berufserfahrung von mind. drei Jahren.
Was passiert, wenn ich nach Verstreichen der Frist keinen Energieausweis habe?
Wer keinen Energieausweis besitzt, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt laut EnEV 2007 ordnungswidrig.
Quelle: www.energieausweis-wohngebaeude.info